Geschaeftsnummer
57 C 3396/06
Ihr Schreiben zugestellt am 12.07.2006 durch TNT auf das Schreiben der
Rechtsanwaeltin Barbara Hofelich vom 02.07.2006
In Sachen
Dr. Heike Hendrix
gegen
Wendolin Weber
nehme ich wie folgt Stellung:
zu Punkt 1 des Schreibens ist
anzumerken,
1a
wie
der WZ-Artikel belegt ist sowohl Vor und Zuname als auch die Sternstr
das Wohn und Gechaeftshaus des Beklagten genannt .
Um
Geschaeftsschaedigend zu wirken wurde sogar die Firma des Beklagten
namentlich erwaehnt.
Beweis WZ-Artikel von Heike Hendrix.
Beide, Beklagter und Firma waren darueber hinaus mit diesen Daten im
Telefonbuch gelistet und somit ohne Zweifel zuzuordnen.
1b
http://moenchengladbach.cjb.net/buecher/cd0001/land/d/ord_gericht/sta-mg/wz/00000028.html
punkt
1 absatz 2
ist immer noch ein aktuelles interesse von mir und wie sie zeigt von ihr
nur in meinem Fall .. was recht ist muss auch recht bleiben.
somit habe ich ein aktuelles interesse an der Verbreitung und
Rechtsfindung
somit waere eine Zensur des Artikels gleichtzeitig eine Zensur meines
Erlebten / mir widerfahrenen
die sowohl kontext verfaelschend ware und somit der rechtsfindung und
dokumentation des geschehenen entgegenstehen werde.
mich somit vom Rechtsweg abschneiden wuerde.
Dieser Artikel und in der Folge seine Verwendung durch die Stadt Neuss
sind ein essentieller Eckstein der Widergutmachungsforderung
die aus dem Geschehenen resutieren.
Das Argument der Verjaehrung der Tat der Fr. Hendrix und ihrer
Mittaeter greift hier nicht, weil dieser Vorgang ueberall anhaegig
gemacht wurde und es dann nur durch Dritte zur Verjaehrung haette
kommen koennen, wobei meine Ansprueche dann dort geltend zu machen
waeren...
Wobei ich bei der Vielzahl der Verfahren und der Vielzahl der
Informierten/Involvierten Stellen, die in meiner Angelegenheit
eingeschaltet wurden ,
das Argument der Verfaehrung der Verbrechen gegen mich , meine
Familie und Dritte , nicht greifen kann.
Aus dem
Punkt 1 Absatz 2 leitet
sich jedoch fuer mich ab :
Die Vernichtung deutscher Familien, insbesondere auch das wie, in der
Kristallnacht, das Markieren von Menschen mittels Schilder/Plakatwaende
das Vorverurteilen unter vollkommenen Weglassung der Tatsache das es
sich um einen gewerblichen Vorgang handelte , erfuellt aufgrund der
Art , des Inhaltes und der Verwendung dieses Artikel viele
Tatbestaende, die zwingend ein aktuelles Informationsinteresse der
Buerger
dieses Landes als auch der seit Jahren weltweit
interessierten/entsetzten Beobachter diese Geschehens, gegeben auch in
Hinsicht auf den Zentralen
Punkt des Geschehens - dem WZ-Artikel der Heike Hendrix -
in so weit kann ich nicht nur das verfassungsrechtlich gesicherte Recht
der Medien (bzw. meiner Medienpublikationen) auf ungehinderte
Berichterstattung und daraus resultierent, vielleicht wie bei den Juden
auf Widergutmachung und Schadensersatz, sowie der Notwendigkeit
das die Tater zur rechenschaft gezogen werden muessen ..
Es sei denn das deutsche Familien keinen Schutz gegen die Vernichtung
und Uebergriffe geniessen.
Insoweit und in der Rechtsgueterabwaegung , treten die vorgeschobenen
zweifelhaften "Urheberrechte" der Klaerin, hinter meinem
Recht auf Leben , Unversehrtheit vor Uebergriffen ,Schutz von
Vermoegen, Persoenlichkeitsrechte , Schutz der Familie , .. etc zurueck
ich verweise hier auf die DVD "Chronik der Willkuer" die ( noch
unvollstaendigen ) Leitpunkte
Menschenrechte und Verfassung .
Da ich die Auswirkungen gewisser
Handlungen bzw. Untaetigkeiten
aufzeige , mache ich von meinem,
mir von Gott gegebenem
Recht auf ungehinderte Berichterstattung gebrauch/geltend.
1c
Desweiteren
bestreite ich die
Untersagung der Verwendung des WZ-Artikels durch meine Person ,
von seiten des WZ-Verlages waehrend all
der Jahre die sie Kenntnis
hatten/haben.
Insoweit
geht es hier nur im die niederen Beweggruende der Fr. Dr. Heike Hendrix
(Ihr schreiben vom 31.12.05),
naemlich der
Vertuschung/Beweismittelbeseitigung/Kontrolle ihrer
Beteiligung an der existenziellen Vernichtung deutscher Familien.
(ergaenzend ist noch zu erwaehnen, das
Fr. Dr. Heike Hendrix bei der
Gewinnung der im Artikel verwendeten Zahlen/Daten/"Mieten" den
gewerblichen Charakter der Vertraege !
Insoweit
kann "ihre" vermeintliche journalistsch "saubere" Rechernche nicht so
toll und sauber gewesen sein, da hier von Vorsatz der Fr. Hendix
auszugehen ist,
zumal
Sie bis heute diese Tatasache vertuschen will und dem Gericht
erklaert, ich sag es mal "Freihaendig",
das
es dem Gericht nichts angeht und sich das Gericht nur auf die
Formalie der Vermeintlichen Urheberverletzung zu beschraenken hat...
(insoweit
entkoppeln wir Ursache und Wirkung/Folgen und meine
Notwendigket bei der Rechtssuche diesen Zentralen Punkt, den Artikel
verwenden zu muessen )
Denn
Tatsache ist das Sie bei der Gewinnung der Zahlen die Vertraege
haette vorliegen haben muessen und somit vom gewerblichen
Charakter
zwingend
kenntnis
haben musst. Gleiches gilt Sinngemaess fuer die anderen
(Mit-)Taeter der Lynchkampage des WZ Artikel von Dr. Heike
Hendrix..
Insoweit geht es hier auch nicht wie
vorgegeben durch die Klaegerin, um
Urheberrecht oder gar um Recht, sondern um ihre niederen
Beweggruende.
Hier wird faktisch von Ihr das Gericht
instrumentalisiert um Unrecht
festzuschreiben und Belastendes, Formaljuristisch zu beseitigen.
Alles was belastet ist Urheberrechtlich
oder persoenlichkeitsrechtlich
geschuetzt , nur die deutsche Familie , das Eigentum etc .. geniessen
keinen Schutz
gegen Lynch-Vorverurteilungs,
Diskreditierungskampage
"Allein schon aus diesem Informationsinteresse und der damaligen
Aktualitaet.." warscheinlich wo der Mob wieder Lynchen kann allgemeines
steine werfen
die Steinigung auf dem Marktplatz heute 12:00h
so in etwa ?
1d
darueberhinaus :
Nachrichten im Sinne von Berichterstattung ueber Tatsachen,
die stattgefunden haben oder die einfache Nennung von Ergebnissen haben
lediglich
darstellenden Charakter aeußerer
Geschehensablaeufe.
Die Zusammenfassung solcher Meldungen fuer das Publikum wird nicht
als eigene geistige Schoepfung des Journalisten gewertet,
zumal die einzige geistige Schoepfung zu der Zeit, sich auf
Aussagen der (Taeter) Stadt Neuss, Kreispolizei Neuss ..etc stuetze,
die Frau Hendrix dazu bewogen hat, den
Artikel basierend auf ausschliesslich Angaben Dritter , zu
veroeffentlichen.
Ohne zu beruecksichtigen das es sich
um eine Gewerbliche Vermietung handelte
(, was ihr faktisch auch egal war in Anbetracht der offiziellen Quellen
und deren vorveruteilender Darstellung).
Sie selbst beschreibt es als "Zeitgeist der damals Herrschte"
Generell entfaellt die in § 49 I UrhG gewaehrleistete
Abdruck- und Wiedergabefreiheit, wenn Artikel oder Kommentare mit einem
Vorbehalt
der Rechte versehen ist (
"Alle Rechte vorbehalten",
"Nachdruck
nicht gestattet").
Um dem Vorbehalt Wirksamkeit zu verleihen,ist ein allgemeiner
Vorbehalt
im Impressum jedoch nicht ausreichend,
vielmehr muß der Beitrag an sich mit dem Vorbehalt versehen
sein.
Ihr Beitrag wurde jedoch nicht mit dem Vorbehalt " Nachdruck nicht
gestattet " versehen.
Frau Heike Hendrix hatte
diesen Artikel fuer die WZ Neuss
geschrieben und hat eine Verguetung erhalten.
Es ist davon auszugehen, dass nach nunmehr 14 Jahren, diese Rechte
bei der Verfassung ihres Artikels, nicht bei ihr, sondern
bei der WZ lagen.
Hier greift die Verjaehrungsfrist.
Auch hat sie sich bei mir nicht die Genehmigung geholt, meine
vollstaendige Adresse abzudrucken etc.
Ein allgemeines Informationsinteresse an meiner Namensnennung und der
Nennung der Firma wird vorsorglich bestritten.
Es wurden hier u.a. meine Persoenlichkeitsrechte massiv verletzt und
ein fuer mich und weitere Betroffene Dritte, erheblicher
wirschaftlicher Schaden verursacht.
Vielleicht moechte sie ja auch noch die Rechte an meinem Leben fuer
sich beanspruchen.
die anteiligen "Rechte" an dessen Vernichtung hat sie ja nachgewiesen
indem sie in ihrem Schreiben vom 31.12.05 einen Zusammenhang
zwischen der Vernichtung meiner Familie und Existenz und ihrem Artikel
zugibt/sieht.
Das sie daraus Rechte an meinem Leben ableitet bestreite ich ! Die
Rechte an meinem Leben und erlebten sind mir vorbehalten.
zu Punkt 2 des Schreibens
Es wird bestritten, dass die Klaegerin zu keinem Zeitpunkt die
Zustimmung zur Verwertung des Artikels der Stadt Neuss gegeben hat.
Es ist sehr wohl ein Bestandteil des Verfahres in wie weit die Stadt
Neuss diesen Artikel genutzt hat, um mir, als Beklagten
Schaden zuzufuegen.
Vorsorglich stelle ich hiermit den Antrag diesen Bestandteil mit ins
Verfahren aufzunehmen.
Da die WZ und somit auch Frau
Heike Hendrix wurden von mir an dem Tag informiert, an dem die Stadt
Neuss Meterhohe Plakatwaende
aufgestellt hat.
Frau Heike Hendrix,
wie auch die WZ muessen sich , schon
aufgrund der Tatsache , das hier beste Redaktionelle Verbindungen zur
Stadt/Kreis Neuss
der Polizei (OKD , ex Staatsanwalt und Rechtsamwalt Herr Salomon) etc
bestanden/bestehen, zurechnen lassen, das sie Kenntnis im Vorfeld
zumindest jedoch unmittelbar danach hatten
bzw. haetten haben muessen.
(Selbst wenn sie meine Information bewusst ignoriert haben.)
Sie waren nach eigenem Bekunden an der Story dran, um "Allein schon aus
diesem Informationsinteresse und der damaligen Aktualitaet.." eine Story
zu bringen und haette somit alleine schon deshalb zwingend Kenntnis um
die Verwendung Ihres Artikels haben muessen.
(Zumal noch nicht einmal die Bildzeitung so etwas journalistisch
dekandentes, menschenverachtendes "abgeliefert" hat .
(wie die Spaetere Verwendung durch die Stadt Neuss faktisch belegt
hat...)
- Dieses herausragende INTERESSE/Lynchklima das damals herrschte, hatte
den Zweck Weber und seine Familie mund-TOT zu machen
und in der Oeffentlichkeit so zu diffamieren das im christlich
linksrheinisch Katholischem Neuss
(Miet-)Wucherer nach "christichem"
Verstaendnis zu steinigen sind .
Auch wenn sie unschuldig beschuldigt
worden sind und es nicht sind bzw. waren !
Diese Frage wird im allgemeinen Vorverurteilungsrausch/klima nicht mehr
gestellt. (wie ein schlechter Wildwestfilm.. oder Kristallnacht)
Die Klaegerin ignoriert hier auch, das zu meinen Gunsten ergangene
Urteil z.B. des
LANDGERICHT Duesseldorf 26.04.94 LG 24 S
561/93 WEBER%RAMOS RAEUMUNGSKLAGE
das meiner Klage statt gab.
Die durch das
Gericht bestaetigte Rechtmaessigkeit meiner Vertrage
ist nicht von
einer Dr. Heike Hendrix entgegen dem Urteil des Gerichts
in Miethai statt
rechtmaessigem Vertrag zu verdrehen.
Eine Unterlassung aus Urheberrechtlichen Gruenden wurden weder von
ihr
noch von der WZ betragt, sondern diese Vorgehensweise wurde
von Beiden billigend in Kauf genommen (man konnte sich bruesten.. mit
der Kooperation und den besten Verbindungen..) , zu Lasten meiner
Person.
Da "ihr Werk"
meine (koerperliche oder unkoerperliche) Person
betrifft, die durch diesen Artikel massgeblich geschaedigt wurde
steht mir eine Verwertung sehr wohl zu.
(Das dem Gericht vorliegende Aservat DVD "Chronik der Willkuer" habe
ich zum Verfahren eingereicht und liegt dem Gericht vor.)
die Liste der zu ladenden Zeugen kann noch um 177 Persoen erweiert
werden und ist auf der "Chronik der Willkuer" unter dem
Menuepunkt
UNTERSTUETZER
zu finden.
Der aeltere Mann der die Plakatwand der Stadt Neuss lass und dem
ich erklaerte, das es die Plakatwand der Stadt Neuss ist,
und mich nur diffamieren und vorverurteilen soll..
wir sprachen ueber das Christentum und wer ohne Schuld ist der werfe
den ersten Stein und es sei wohl nicht richtig
Menschen vorzuverurteilen und existenziell zu vernichten..
Da sagte der Alte mann zu
mir : .. in Anbetracht des WZ
Artikels, der sagt das sie ein Miethai und Wucherer sind
und das wird ja dann auch stimmen wenn es in der WZ steht, sonst
drucken die das nicht einfach..
und jetzt wo sie mir noch erzaehlt haben, dass das die Plakatwand der
Stadt Neuss ist ....,
die wird das ja nicht
machen , wenn es nicht wirklich stimmt , also stimmt es wohl doch ..
aber eins will ich ihnen noch sagen , wir sprachen ueber das
Christentum jetzt will ich ihnen
mal was sagen :
(Miet-) Wucherer sind nach dem
"katholisch" "christichem" Verstaendnis hier in Neuss zu steinigen.
Wenn sie also zum Schuetzenfest hier
noch sitzen wid "man" sie mit Flaschen Totschlagen
und wenn ich das hier lese dann zu
Recht sonst haetten die WZ und die
Stadt das nicht gemacht.
Andere waren entsetzt und empoert
jedoch irretiert durch den Artikel
und die Plakatwaende und mich.
Eine alte Frau ich glaube sie
unterschrieb auch auf der
Unterstuetzerliste fuer mich , sagte :
"Das erinnert mich an die Zeit der
Reichskristallnacht hier in Neuss,
ich hatte gehofft so etwas nicht noch einmal sehen zu muessen
wie Menschen mit Schildern (gemeint
waren die Plakatwaende ) zur Schau
gestellt werden .. und da haengt ja auch noch ihr Betrieb dran..
Also ueber die Motivation der Fr. Dr.
Heike Hendrix muss ich nichts
weiter sagen ...
Darueber hinaus wird bisher immer das
"oeffentliche" Interesse
bestritten um in meiner "Angelegenheit" nicht fuer mich und meine
Familie , sowie Dritte taetig zu werden,
nun aber macht Fr. Dr. Hendrix genau
jenes oeffentliche Interesse
geltend fuer ihr oben dargelegtes faktisches Handeln...
(nachzufragen waere bei der STA ob die
faktische Vernichtung deutscher
Familien "oeffentliches" Interesse ist ... wei Frau Dr. Heike Hendrix
darzulegen versucht...
In den auf dieser Vernichtungskampage
folgenden Jahren, unterlag ich
bis heute (dieser Prozess - siehe Motivation der Dr. heilke Hendrix-)
dauerhaft und in fortlaufender Handlung bis
heute den (zivil-, Straf-,)
Verfolgungsmassnahmen zur Vertuschung des
Geschehenen bzw. zu deren Umdeutung und nachtraeglichen pseudo
"legetimation.
Was die
Faktische
Ausrottung
meiner Familie besiegelt hat.